Schweiz: Häfen, Brücken und Formalitäten für Segler
245 Häfen · 17 Brücken und Schleusen · 19 Binnenseen
Schweiz: 245 Häfen, 17 Brücken und Schleusen, Einklarierung, Papiere und Gebühren. Törn mit Wetter, Tide und Route planen.
Formalitäten
Schengen-Raumaußerhalb der EU-ZollunionWährung: Schweizer Franken
Einklarierung: Schengen, aber außerhalb der EU-Zollunion: Waren über den Freimengen beim Zoll anmelden, das Boot für den eigenen Gebrauch vorübergehend zollfrei. Ausländische Boote brauchen zum Einsetzen eine Bewilligung mit Schweizer Kennzeichen vom Kanton, in dem sie zuerst ins Wasser kommen; sie gilt bis zum Ende des Folgemonats und kann im selben Kalenderjahr nicht erneuert werden. Auf dem Bodensee gibt es für ausländische Boote keine kurzfristige Schweizer Zulassung. Seit 2024 und 2025 verlangen viele Kantone (Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz, Uri, Zug, Bern, Zürich, St. Gallen, Glarus, Graubünden, seit 1. August 2026 auch Freiburg) für immatrikulierte Boote vor jedem Gewässerwechsel eine Meldung über die digitale Plattform und eine Reinigung durch eine autorisierte Stelle gegen die Quaggamuschel; eingewassert wird erst nach der Freigabe. Genf verlangt die Reinigung vor dem Einwassern, wenn das Boot außerhalb des Genfer Sees war.
Dokumente: Führerausweis ab 6 kW Motorleistung oder 15 m² Segelfläche (Bodensee 4,4 kW und 12 m², Genfersee 10 PS, Hochrhein 3,68 kW); ein ausländischer Schein nach Heimatrecht oder das ICC gilt bei vorübergehendem Aufenthalt. Mindestalter 14 Jahre unter Segel, 18 Jahre mit Motor über 6 kW. Kantonale Bewilligung, Versicherung, Einwasserungsfreigabe nach Reinigung.
Gebühren: Kantonale Bewilligungs- und Kennzeichengebühr, Gastplatz je Nacht (knapp), Reinigung bei Gewässerwechsel.
Fahrwasser: Plötzliche Gewitter- und Föhnstürme; Sturmwarnleuchten an den Ufern (Vorsichtsmeldung 40, Sturmwarnung 90 Blitze je Minute). In der Uferzone (150 m, Bodensee 300 m) gilt ein Tempolimit.
Binnenrevier: Alle Gewässer sind Binnengewässer: Bodensee (eigene Ordnung, BSO), Genfersee (französisch-schweizerisch), Lago Maggiore und Luganer See (Grenze zu Italien), Rhein bis Basel mit Grenzabfertigung an der Wasserstraße.
Natur: Schilf- und Naturschutzgebiete an den Ufern mit Fahrverbot (Tafeln), Wasser- und Zugvogelreservate.
Notruf: 112 oder 117 (Polizei); Seepolizei der Kantone, Seerettungsdienste.
Quellen: Bundesamt für Verkehr: Freizeitschifffahrt, Führerausweise und ausländische Schiffe, Kanton Zürich: Melde- und Reinigungspflicht ab April 2025, Kanton Freiburg: Melde- und Reinigungspflicht ab 1. August 2026, Umwelt Zentralschweiz: Fragen und Antworten zur Schiffsmelde- und Reinigungspflicht, Landratsamt Bodenseekreis: Schifffahrtsrecht auf dem Bodensee (Stand September 2025), Auswärtiges Amt: Schweiz, Reise- und Sicherheitshinweise (Stand 2026-10-20)
Binnenseen
- Ägerisee 3 Häfen
- Bielersee 22 Häfen
- Bodensee 97 Häfen
- Brienzersee 6 Häfen
- Genfer See 77 Häfen
- Greifensee 3 Häfen
- Hallwilersee 4 Häfen
- Lago Maggiore 56 Häfen
- Luganer See 12 Häfen
- Murtensee 4 Häfen
- Neuenburgersee 19 Häfen
- Sempachersee 2 Häfen
- Sihlsee 2 Häfen
- Thunersee 10 Häfen
- Vierwaldstättersee 16 Häfen
- Walensee 5 Häfen
- Rhein 176 Häfen
- Zürichsee 43 Häfen
- Zugersee 4 Häfen
Brücken und Schleusen
Schleusen
Bewegliche Brücken
Häufige Fragen
Schweiz: Muss ich einklarieren?
Schengen, aber außerhalb der EU-Zollunion: Waren über den Freimengen beim Zoll anmelden, das Boot für den eigenen Gebrauch vorübergehend zollfrei. Ausländische Boote brauchen zum Einsetzen eine Bewilligung mit Schweizer Kennzeichen vom Kanton, in dem sie zuerst ins Wasser kommen; sie gilt bis zum Ende des Folgemonats und kann im selben Kalenderjahr nicht erneuert werden. Auf dem Bodensee gibt es für ausländische Boote keine kurzfristige Schweizer Zulassung. Seit 2024 und 2025 verlangen viele Kantone (Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz, Uri, Zug, Bern, Zürich, St. Gallen, Glarus, Graubünden, seit 1. August 2026 auch Freiburg) für immatrikulierte Boote vor jedem Gewässerwechsel eine Meldung über die digitale Plattform und eine Reinigung durch eine autorisierte Stelle gegen die Quaggamuschel; eingewassert wird erst nach der Freigabe. Genf verlangt die Reinigung vor dem Einwassern, wenn das Boot außerhalb des Genfer Sees war.
Schweiz: Welche Papiere brauche ich an Bord?
Führerausweis ab 6 kW Motorleistung oder 15 m² Segelfläche (Bodensee 4,4 kW und 12 m², Genfersee 10 PS, Hochrhein 3,68 kW); ein ausländischer Schein nach Heimatrecht oder das ICC gilt bei vorübergehendem Aufenthalt. Mindestalter 14 Jahre unter Segel, 18 Jahre mit Motor über 6 kW. Kantonale Bewilligung, Versicherung, Einwasserungsfreigabe nach Reinigung.
Schweiz: Welche Gebühren fallen an?
Kantonale Bewilligungs- und Kennzeichengebühr, Gastplatz je Nacht (knapp), Reinigung bei Gewässerwechsel.
Schweiz: Welche Notrufnummer gilt auf See?
112 oder 117 (Polizei); Seepolizei der Kantone, Seerettungsdienste.
Schweiz: Wie viele Häfen kennt Sailseer?
Sailseer kennt 245 Häfen mit Steckbrief, Wetter und Routenplanung. Dazu 17 Brücken und Schleusen mit Öffnungszeiten und Durchfahrtshöhen.